- Niedrige Zinsen für später sichern
- Von staatlicher Förderung profitieren
- Für die eigenen vier Wände vorsorgen
Bausparvertrag von Schwäbisch Hall
Mit niedrigem Darlehenszins und staatlichen Prämien ins Wohnglück.
Risiko, nein danke! Bausparen ist gerade in unruhigen Zeiten eine sichere Basis und hilft Ihnen,
systematisch und planbar Eigenkapital aufzubauen. Unsere Experten rund ums Baufinanzieren
und Bausparen wissen genau, worauf es ankommt.
Ihre Vorteile

- Sicher Eigenkapital aufbauen für Ihre eigenen vier Wände
- Günstiges Darlehen garantiert: Zum Bauen, Kaufen oder Renovieren
- Staatlich gefördert ins Wohnglück1
- Chance auf bis zu 1,25 %2 marktorientierten Sparzins
So funktioniert ein Bausparvertrag
1 | Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. |
2 | Anpassung des Sparzinses halbjährlich an die Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen im Tarif FuchsChance (siehe § 3 ABB). |
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall
Gezielt sparen und in ein paar Jahren finanzieren: Tarif FuchsImmo

Für Hausbau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Der Bauspartarif FuchsImmo bietet beim Bauspardarlehen unterschiedliche Sollzinsen, monatliche Raten und Laufzeiten, die individuell festgelegt werden können – und damit das Passende für jeden Finanzierungsbedarf.
- Top-Sollzins für das Bauspardarlehen 1,4% bzw. 1,72% effektiver Jahreszins* pro Jahr
- Auch als Sofortfinanzierung (ohne Vorsparen) möglich
- Auch mit Riester-Förderung1 möglich - ab 2018 erhöhte Grundzulage
*Beispiel: Bauspardarlehen für eine Modernisierung ohne Wohn-Riester-Förderung im FuchsImmo1 (XS)2, Bausparsumme 40.000 Euro, angespartes Guthaben ca. 16.000 Euro.
- Nettodarlehen ca. 24.000 Euro
- 79 monatliche Raten3 zu je 320 Euro
- Tilgungsdauer: 6 Jahre 7 Monate
- Jährlicher Sollzinssatz gebunden: 1,40 Prozent
- Effektiver Jahreszins4: 1,72 Prozent
- Abschlussgebühr einmalig / Jahresentgelt in der Sparphase: 400 Euro / 12 Euro
- Gesamtkosten5 ca. / zu zahlender Gesamtbetrag ca. 1.370 Euro / 25.370 Euro
Erstmal sparen und später vielleicht finanzieren: Tarif FuchsStart

Wenn Sie heute noch nicht wissen, ob Sie einmal Wohneigentum möchten, halten Sie sich mit dem Tarif FuchsStart alle Optionen offen. Sie erhalten zusätzlich zur Guthabenverzinsung ein Zinsplus6. Wenn Ihre Pläne konkreter werden und Sie eine Immobilie bauen, kaufen oder
renovieren möchten, ist ein Wechsel in den Tarif FuchsImmo möglich7.
- Sparzins inklusive Zinsplus6 0,25%
- Hohe Flexibilität durch viele Gestaltungsoptionen7, daher ideal für alle Bauspar-Einsteiger
- Auch mit Riester-Förderung1 möglich - ab 2018 erhöhte Grundzulage
Sparen und direkt von steigenden Zinsen am Kapitalmarkt profitieren: Tarif FuchsChance

Mit diesem Tarif haben Sie die Chance auf eine Guthabenverzinsung von bis zu 1,25%. Steigt oder fällt die Umlaufrendite, wird Ihr Sparzins zweimal jährlich automatisch angepasst. Ein Sparzins von 0,25% ist auf jeden Fall sicher. Das ist optimal, wenn Sie aktiv an der Zinsentwicklung des Kapitalmarkts teilhaben möchten ohne Risiken einzugehen.
- Automatische Zinsanpassung zweimal jährlich an die Umlaufrendite8
- Marktorientierter Sparzins: Mindestens 0,25% und bis zu 1,25% Sparzinsen
- Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage1
1 | Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbau-Prämie und Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. |
2 | Die Sicherung durch eine Grundschuld wird vorausgesetzt. Dafür anfallende Kosten sind hier nicht berücksichtigt. |
3 | Monatliche Zins- und Tilgungsrate für das Bauspardarlehen |
4 | Ab Zuteilung des Bausparvertrags |
5 | Beinhaltet die anteilige Abschlussgebühr und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen |
6 | Weitere Voraussetzungen § 3 ABB. Das Zinsplus erhalten Sie bei Zuteilung. |
7 | Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse |
8 | Anpassung des Sparzinses zweimal jährlich an die Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen (siehe §3 ABB) |
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall
Bausparförderung sichern
Sowohl beim Sparen für die eigenen vier Wände als auch beim Finanzieren unterstützt der Staat mit der Bausparförderung. Bausparen wird bestenfalls dreifach staatlich gefördert1: mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage und der Riester-Förderung.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie1 gibt es für Einzahlungen in einen Bausparvertrag, wenn Sie Ihr Gespartes für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzen. Pro Bausparer sind das rund 45 Euro im Jahr. Die Wohnungsbauprämie kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren beantragt werden.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage1 wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Sie zusätzlich zum Arbeitslohn zum Beispiel in Ihren Bausparvertrag einzahlt. Dies können bis zu 40 Euro pro Monat sein. Zusätzlich sind noch bis zu 43 Euro staatliche Förderung pro Jahr und Arbeitnehmer möglich.
Riester-Förderung
Mit der Riester-Förderung für Wohn-Riester hat der Staat an diejenigen gedacht, die Wohneigentum erwerben, barrierefrei modernisieren oder umschulden möchten. Die Förderung gibt es unabhängig vom Einkommen. Junge Leute bis 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich zur jährlichen Grundzulage1. Für eine Familie mit zwei Kindern, beide geboren nach 2007, können das zum Beispiel bis zu 950 Euro2 im Jahr sein.
Ob alleinstehend oder verheiratet, fast jeder kann die staatliche Bausparförderung nutzen, wie das Beispiel der Familie Meiser zeigt:
Die Meisers sind verheiratet und haben einen Sohn. Herr Meiser ist Angestellter und verdient im Jahr 52.000 Euro brutto. Die Meisers leisten monatlich neben den vermögenswirksamen Leistungen von 40 Euro, die Herr Meiser mit seinem Gehalt bekommt, auch eigene Einzahlungen von 86 Euro auf ihren Schwäbisch-Hall-Bausparvertrag im Tarif FuchsStart mit einer Bausparsumme von 18.000 Euro.
Sparbeiträge |
---|
6.622 Euro eigene Einzahlung |
+ |
Geld vom Chef |
3.080 Euro VL-Zahlungen vom Arbeitgeber |
+ |
Geld vom Staat1 |
276 Euro Arbeitnehmersparzulage |
583 Euro Wohnungsbauprämie (WoP) |
= |
Bausparguthaben nach ca. 6 1/2 Jahren: 10.372 Euro2 |
+ Anspruch auf 7.688 Euro zinssicheres Bauspardarlehen |
1 | Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Beträge gerundet |
2 | Der Spargewinn setzt sich zusammen aus Guthabenzinsen, WoP, ASZ abzüglich Abschlussgebühr und Jahresentgelt. Inklusive zusätzlicher WoP und ASZ nach Zuteilung..Einzahlungen werden nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge mit WoP oder ASZ gefördert. |
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall
Die IBAN Ihres Bausparvertrags
Ihr Bausparvertrag hat eine eigene Kontonummer, die sogenannte Vertrags-IBAN. Mit dieser können Sie Beträge auf Ihr Bausparkonto überweisen, ohne Ihre Bausparnummer im Verwendungszweck anzugeben.
Wo finde ich die Vertrags-IBAN?
Die Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Jahreskontoauszug. Oder Sie ermitteln sie mit Hilfe des Vertrags-IBAN-Rechners. Ihre Bausparnummer finden Sie ebenfalls auf dem Jahreskontoauszug und im Online-Banking unter "Finanzstatus".

Überweisung richtig ausfüllen
1. Tragen Sie als Zahlungsempfänger "Bausparkasse Schwäb. Hall AG" ein.
2. Ihre Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Sie ermitteln sie mit dem Vertrags-IBAN-Rechner.
3. Die BIC des Zahlungsempfängers muss nicht angegeben werden.
4. Als Verwendungszweck tragen Sie den Namen des Vertragsinhabers ein.
Verwalten Sie Ihren Bausparvertrag im Online-Banking

- Umsätze und Vertragsdetails ablesen
- Freistellungsauftrag anlegen und ändern
- Bankeinzug anlegen und ändern
- Bausparnummer einsehen
- Postfach für Mitteilungen und Dokumente
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall
Häufige Fragen zum Thema Bausparen
Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.
Bei Abschluss eines Bausparvertrags zahlen Sie eine einmalige Abschluss- und Erhöhungsgebühr als Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1 Prozent der Bausparsumme.
Mit Ausnahme eines Jahresentgeltes von 12 Euro pro Jahr im klassischen Tarifangebot (Vertragsentgelt in den Wohn-Riester-Varianten 18 Euro pro Jahr) in der Sparphase fallen keine weiteren Gebühren an.
Um Ihren Wünschen ein Stück näher zu kommen, sind regelmäßige Sparleistungen natürlich von Vorteil. Wenn Sie aber mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen. Bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten können staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.
Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie diesen nicht übereilt kündigen. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren. Alternativ können Sie Ihren Vertrag bzw. den Darlehensanspruch kostenlos auf einen Angehörigen übertragen. Sprechen Sie einfach Ihren Berater an. Bei Wohn-Riester sind ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich der Bedarf weg von der wohnwirtschaftlichen Verwendung hin zu einer Geldrente ändert. Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.
Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …
- in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
- mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), und
- deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bei Ihrer Raiffeisenbank Floß eG ab. Das zuständige Finanzamt prüft und entscheidet, ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.
Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester-Bausparverträge.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Ihren Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt im Online-Banking einsehen und verwalten.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von dem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparkasse Schwäbisch Hall die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde bzw. ein erteilter Freistellungsbetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft wurde. Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen.
Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.